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Hinweispflichten
nach der Batterieverordnung
Hiermit
erfüllen wir die Hinweispflichten nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme
und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV).
Sie
dürfen keine Batterien oder Akkus nicht in den Hausmüll werfen.
Sie müssen leere bezw. gebrauchte Batterien bei uns oder einem anderen gewerblichen
Batterieverkäufer kostenlos abgeben und so dem Recycling zuführen.
Wer gewerbemäßig Batterien oder Akkumulatoren an private Verbraucher verkauft
oder sonst wie abgibt, hat den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
• Batterien oder Akkus können nach dem Gebrauch in der Verkaufsstelle oder
in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden.
• Der Endverbraucher ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet.
• Welche Bedeutung die Symbole nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 der BattV haben.
§ 7 Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen
Vertreiber oder an von den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen
zurückzugeben.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige
wirtschaftliche Unternehmen
oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen
Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2
als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet
haben, vereinbaren.

“Cd“
Die Batterie enthält Cadmium, “Hg“ Die Batterie enthält Quecksilber, “Pb“ Die
Batterie enthält Blei |
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